Geschäftsführer haften für die IT-Sicherheit im Unternehmen
IT-Sicherheit ist auch Sache der Geschäftsführung.
Dabei ist nicht nur der Schutz vor Schadsoftware, sondern insbesondere die Datensicherung gemeint. Kommt durch eine mangelnde Sicherung zu einem Datenverlust, haftet der Geschäftsführer, sogar in einer GmbH.
Bei schweren Verstößen gegen Datenschutzrichtlinien drohen Schadensersatzansprüche oder Bußgelder, abgesehen von Finanz- und Imageschäden für das Unternehmen selbst.
Das wichtigste zur Datensicherung auf einen Blick:
- Eine unzureichende Datensicherung wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm als grob fahrlässig verurteilt.
- Haftungsrisiken bestehen sowohl für den unternehmenseigenen IT-Verantwortlichen, als auch für die Geschäftsführung.
- Laut OLG soll eine Datensicherung täglich erfolgen, eine Vollsicherung mindestens einmal wöchentlich.
Was soll ich jetzt tun?
Wir beraten Sie dazu, wie eine rechtssichere Datensicherung aussieht und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen. Für alle Fragen zum Thema Datenschutz und wie Sie sich am besten rechtlich absichern, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.