Gesetzeskonforme E-Mail-Archivierung
Bereits seit 01.01.2017 gibt es keine Schonfrist mehr für die konsequentee Umsetzung der GoBD-Richtlinie des Bundesministeriums für Finanzen.
Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Wenn Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet werden (z.B. per E-Mail gesendet oder empfangen werden), müssen Unternehmen spätestens seit 01.01.2017 handeln.
Sehr häufig stellen wir in unseren Beratungsgesprächen fest, dass diese Richtlinie bis heute nicht oder nur selten eingehalten wird. Oft fehlt die Klarheit darüber, was alles genau archiviert werden muss.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie nach einem IT-Dienstleister suchen.
Wir überprüfen alle Ihre Systeme auf GoBD-Konformität und sichern Sie vollständig ab.
Alle Infos haben wir in einem Download für Sie zusammengefasst: [gesetzeskonforme Archivierung]
Autor:
Stefan Lanz
Ich bin IT-Experte für Digitale Transformation, Daten- und IT-Sicherheit. Ich bin IT-Sicherheitsbeauftragter, IT-Sachverständiger, Datenschützer, Coach und Berater für Unternehmen seit 1995. Mehr zu mir finden Sie hier.